Hier berichten wir über aktuelle Diskussionen, Vorhaben und Beschlüsse im Gemeinderat Cunewalde:
Pressemitteilung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.04.2024
In der 54. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Cunewalde am 17.04.2024 wurden öffentlich nur zwei Beschlüsse gefasst.
In beiden Beschlüssen ging es um Grundstücksverkäufe an der Schönberger Straße im Bereich zwischen der Gemeindeverwaltung und der Einfahrt zur Wolfsschlucht. Der Bodenrichtwert für diese Grundstücke beträgt (laut Geoviewer Sachsen) für beide Grundstücke 35€/m².
Im Beschluss GR-247/023 wurde der Verkauf einer Teilfläche aus Flurstück 27/16 Gemarkung Niedercunewalde, abweichend zum Bodenrichtwert, zu 0,75€/m² dem Gemeinderat durch den Bürgermeister Thomas Martolock vorgeschlagen. Das Flurstück 27/10 Gemarkung Niedercunewalde soll entsprechend dem Beschluss GR272/2024 zum vollen Bodenrichtwert von 35 €/m² veräußert werden.
Somit kann die Gemeindeverwaltung für das 240m² große Flurstück 27/10 Gemarkung Niedercunewalde 8.400,-€ und für die 940m² große Teilfläche aus Flurstück 27/16 Gemarkung Niedercunewalde 705,-€ einwerben. Den Sachverhalt und die Begründung für die beiden Beschlüsse können Sie im Bürgerinformationssystem der Gemeinde Cunewalde nachlesen.
Für Erstaunen sorgen bei der Debatte um die beiden oben genannten Beschlüsse nicht nur der Umgang mit dem Vermögen der Gemeinde, sondern auch die Auffassung zur Sächsischen Gemeindeordnung. Einige Vertreter der Gemeinderäte der CDU Fraktion scheinen diese eher als Handlungsempfehlung und nicht als Handlungsrichtlinie zu sehen.
Eine öffentliche Ausschreibung der Teilfläche zum Verkauf als Bauland ist uns nicht bekannt, wäre jedoch im Interesse des Gemeindevermögens gewesen.
Anwesenheit bei den Gemeinderatssitzungen
Im Dezember 2023, nach 4 1/2-jähriger Tätigkeit des Gemeinderates, ergibt die Auswertung der Anwesenheit, daß der AfD-Gemeinderat Hagen Spitzbarth an allen Sitzungen seit der konstituierenden Sitzung im August 2019 teilgenommen hat. AfD-Gemeinderat Jürgen Schulz hat nur 1 Sitzung verpasst. Die Gemeinderäte Bär, Brabandt und Zimmermann haben an über 90% der Sitzungen teilgenommen. Der schlechteste Wert liegt bei 56% Teilnahme. Für die Fraktionen ergeben sich folgende Werte für die Anwesenheit:
CDU: 77,5%; Freie Wähler: 73%; fraktionslos: 92,2%; AfD: 93,7%
Die AfD-Fraktion hat für die Sitzung am 25.10. 23 einen eigenen Beschluss eingebracht.
Entlastung der Eltern – Reduzierung der Servicepauschale durch Kostenübernahme durch die Gemeinde Cunewalde
Kinder sind unsere Zukunft und die Zukunft unserer lebendigen Gemeinde.
Die stetig steigenden finanziellen Belastungen durch die steigenden Kosten bei der Kinderbetreuung sind ein zunehmendes Thema für die Eltern. Hierbei sind besonders die Familien betroffen, bei denen beide Elternteile einer Beschäftigung im Mindestlohnbereich nachgehen.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken hat der Sächsische Landtag am 1. Juni 2023 eine weitere Änderung im Gesetz über Kindertagesbetreuung (SächsKitaG) beschlossen.
Damit stehen der Gemeinde Cunewalde im Haushaltsjahr 2023 ca. 23.000 Euro und ab dem Haushaltsjahr 2024 ca. 55.000 Euro an außerplanmäßigen Mehreinahmen im Bereich der Kinderbetreuung zur Verfügung.
Aus diesem Grund schlagen wir zur Entlastung der Familien vor, dass der Elternanteil der in Cunewalde seit Januar 2023 durch den Träger der Kindertageseinrichtungen erhobene Servicepauschale unter Verwendung der außerplanmäßigen Mehreinahmen ab dem 01.September 2023 durch die Gemeinde Cunewalde auf 0,20 €/Tag begrenzt wird.
Deshalb haben wir den folgenden Beschluss in den Gemeinderat eingebracht:
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die außerplanmäßigen Mehreinahmen, welche die Gemeinde Cunewalde auf Basis der vom Sächsische Landtag am 1. Juni 2023 beschlossenen Änderung im Gesetz über Kindertagesbetreuung (SächsKitaG) seit dem 01.08.23 erhält, für eine Begrenzung des Elternanteils der seit Januar 2023 durch den Träger der Kindertageseinrichtungen erhobene Servicepauschale auf maximal 0,20 €/Tag ab 01.September 2023 einzusetzen.
In der Sitzung des Finanzausschusses am 11.10.23 haben die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion und der Freien Wähler den Vorschlag abgelehnt und somit dem Gemeinderat empfohlen, den Beschluss ebenfalls abzulehnen.
Gemeinderat- Thema: Versorgungspauschale in den Kitas
Aktuell wird im Gemeinderat und wurde im Finanzausschuss das Thema Versorgungspauschale in den Kitas debattiert.
Die Kinderbetreuung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde und wurde an die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bautzen e.V. übertragen. Die Arbeiterwohlfahrt wirbt mit dem Slogan:
„Wir arbeiten nach den Leitsätzen und dem Leitbild der Arbeiterwohlfahrt. Solidarität, Toleranz, Gleichheit und Gerechtigkeit bilden für uns und alle Mitarbeiter die Grundlage des täglichen Handelns.“
Gemäß sächsischer Gesetzgebung ist geregelt: „Nehmen die Kinder an der Essensversorgung teil, haben die Erziehungsberechtigten … einen Verpflegungskostenersatz zu entrichten. (§15 Abs. 6 SächsKitaG)
Die Versorgungspauschale umfasst die alle Bestandteile der Vor- und Nachbereitung der Essensversorgung.
(Essenausgabe, Geschirr, Reinigung etc.)
Bisher beinhaltete der zu entrichtende Essenbeitrag eine Servicepauschale von 0,15€/Port. und wurde von der Gemeinde Cunewalde übernommen.
Mit der Begründung gestiegener Energie- und Personalkosten für den Dienstleister erhöht die AWO die Servicepauschale auf 1,00€ pro Mittagsportion im Wichtelland und 1,15€ pro Mittagsportion in der Kita Pumuckl.
Das bedeutet, die Preise erhöhen sich um den Faktor 6,5 bzw. 7,5- im Schnitt dann etwa das Siebenfache.
Um die Gleichheit und Gerechtigkeit gemäß AWO Slogan sicherzustellen, werden von den Eltern nun einheitlich 0,70€ zusätzlich pro Tag und Kind verlangt. Die Gemeinde hat sich trotz angespannter Haushaltslage bereit erklärt die Differenz von 0,30€ bzw. 0,45€ zu tragen.
Die Gesamtkosten für die Kinderbetreuung werden für 2023 mit 2,67 Mio. € für die Gemeinde Cunewalde geplant, davon übernimmt die Gemeinde einen Anteil von etwa 1,2 Mio. €.
Wir sind der Meinung, dass eine Preiserhöhung für eine gleiche Leistung um das Siebenfache nichts mit seriösen Geschäftsgebaren zu tun hat, bzw. die Rechtmäßigkeit ist zu hinterfragen und zu prüfen.
Wir stellen uns eine Kompromisslösung etwa wie folgt vor:
Die Pauschale verdoppelt sich auf 0,30€/Port., davon trägt wie bisher 0,15€ die Gemeinde und die Eltern werden mit 0,15€/ Port. beteiligt. Die Pauschale ist in allen Kitas gleich hoch.
Die Kinder sind unsere Zukunft und wir möchten auch etwas dafür tun. Deshalb haben wir um Beteiligung bei den weiterführenden Gesprächen mit der AWO gebeten.
Rückmeldungen aus der Bürgerschaft sind ausdrücklich erwünscht- es ist ein Thema, das Alle angeht!
Anwesenheit bei den Gemeinderatssitzungen
Im August 2022, nach 3-jähriger Tätigkeit des Gemeinderates, ergibt die Auswertung der Anwesenheit, daß 1 Gemeinderat an allen Sitzungen seit der konstituierenden Sitzung im August 2019 teilgenommen hat. 3 Gemeinderäte haben nur eine Sitzung verpasst. 3 Gemeinderäte haben an nur 19 oder 20 Sitzungen von 34 Sitzungen teilgenommen. Für die Fraktionen ergeben sich folgende Werte für die Anwesenheit:
CDU: 78,3%; Freie Wähler: 72,8%; fraktionslos: 88,2%; AfD: 95,3%
Der aktuelle Finanzstatus der Gemeinde Cunewalde kann hier eingesehen werden.
https://www.statistik.sachsen.de/fws-p/Seiten/tabellarisch.jsp
Region Dresden, Landkreis Bautzen und Cunewalde auswählen.
Die Gesamtverschuldung pro Einwohner beträgt 961€ bei 4637 Einwohnern zum Stand 30.06.2019
- in Summe 4,456 Mio. €.
Die Gesamtverschuldung pro Einwohner beträgt 916€ bei 4593 Einwohnern zum Stand 14.01.2022
- in Summe 4,207 Mio. €. Der Schuldenstand konnte etwas abgebaut werden, es besteht jedoch immer noch eine kritische Haushaltslage ( Bewertung C)
Die Gesamtverschuldung pro Einwohner beträgt 872€ bei 4578 Einwohnern zum Stand 15.11.2022
- in Summe 3,992 Mio. €. Der Schuldenstand konnte etwas abgebaut werden, es besteht jedoch immer noch eine kritische Haushaltslage ( Bewertung C-26 Punkte)
Neue Bushaltestelle im Neudorf
Seit einem Gespräch mit Anwohnern im Sommer hat sich die AfD-Fraktion um die Verlegung der Bushaltestelle für die Schulkinder an der Neudorfstraße rechts bemüht. Nach insgesamt 1-jähriger Bearbeitungszeit durch die Gemeindeverwaltung seit dem ersten Vorstoß der Anwohner, müssen die Schulkinder nun nicht mehr in den Straßengraben aussteigen. Im Dezember konnte die Bushaltestelle etwas weiter oben fertiggestellt werden. Wir haben das Thema in mehreren Gemeinderatssitzungen stetig bearbeitet und eine Lösung eingefordert. Hoffentlich dürfen die Kinder bald wieder mit dem Bus in die Schule fahren und die neue ,sichere Haltestelle nutzen.
Neue Amtsleiterstelle ab Sommer 2021
Mit Beschluss 76/2020 wurde in der Sitzung vom November 2020 die Schaffung einer weiteren Amtsleiterstelle beschlossen (9x Zustimmung, 6x Ablehnung). Zwischen Bauamt, Hauptamt und dem Bürgermeister wird es einen Amstleiter Bau- und Bürgeramt geben, um den Bürgermeister zu entlasten. Vor dem Hintergrund, dass die Personalkosten der Gemeindeverwaltung sich damit in Richtung 2 Mio. Euro jährlich bewegen, konnten wir hier nicht zustimmen.
Die Stelle wurde mittlerweile besetzt. Wir wünschen der neuen Amtsleiterin viel Erfolg zum Start bei der Gemeinde Cunewalde.
Die AFD-Fraktion bemühte sich bereits seit September 2019 um eine Regelung zur
„Erstattung Zweitwohnungssteuer für Auszubildende, Schüler, Lehrlinge, Studenten“
In der Gemeinderatssitzung vom 17. Juni 2020 konnte eine Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgen. Gemeinsam mit allen Gemeinderäten und der Gemeindeverwaltung haben wir uns auf eine Lösung verständigen können. Mit 14 Zustimmungen, 2 Enthaltungen und einer Gegenstimme wurde die "Richtlinie über die Gewährung einer Beihilfe für Auszubildende, Schüler und Studenten als Zuschuss zur Zweitwohnungssteuer" verabschiedet. Es geht darum, junge Leute in Ausbildung als Einwohner zu behalten und die Bindung zum Heimatort zu wahren.
Auszubildende, deren Ausbildung eine Nebenwohnung ( Studentenwohnheim etc.) am Ausbildungsort erfordert, werden gern zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer veranlagt ( z.B. Dresden, Freiberg) . Das führt dazu, daß der Hauptwohnsitz oftmals an den Ort der Ausbildungsstätte verlegt wird. Mit der beschlossenen Richtlinie können bis zu 250€ von der Gemeinde als Zuschuss oder Ausgleich der Zweitwohnungssteuer beantragt werden, wenn der Hauptwohnsitz in Cunewalde verbleibt. Wir hoffen auf großes Interesse bei dem angesprochenen Personenkreis.
Übrigens ist Cunewalde die erste Gemeinde, die eine derartige Regelung für ihre jungen Bürger beschlossen hat.
Die Richtlinie tritt am 01.Juli 2020 in Kraft und ist hier http://www.cunewalde.de/pdf/Satzungen/A/RichtlinieZweitwohnungssteuer.pdf veröffentlicht.
Mittlerweile befassen sich weitere Gemeinden mit der gleichen Thematik.
Haben sie Fragen/ Hinweise? Bitte sprechen sie uns an! Sagen sie uns ihre Meinung- wir brauchen natürlich auch die Rückmeldung aus der Bevölkerung.